Steuerberaterin Jana Freudenberg,  Wolterstraße 8, 15366 Neuenhagen, Tel. 03342 2097631 Gebühren Das Erstgespräch soll in der Regel dem Kennenlernen dienen und ist nicht kostenpflichtig. Die Gebühren für die laufende Erstellung der Buchhaltung richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenverordnung. Lohnabrechnungen werden mit festen monatlichen Sätzen pro Arbeitnehmer abgerechnet. Eine gesonderte Abrechnung von Anträgen, die zur laufenden Lohnabrechnung gehören, erfolgt nicht. Damit ist die Preisgestaltung für Sie kalkulierbar.   Die Gebühren für die Erstellung des Jahresabschlusses und die dazugehörigen Steuererklärungen richten sich ebenfalls nach der Steuerberatergebührenverordnung. Für die Erstellung von Einkommensteuererklärungen richten sich die Gebühren nach der Steuerberatergebührenverordnung in Verbindung mit Ihren persönlichen Einkommensverhältnissen. Beratungsleistungen werden nach der Zeitgebühr abgerechnet. Gerne unterbreite ich Ihnen ein auf Sie abgestimmtes, individuelles und unverbindliches Angebot. www.steuerberaterin-24.de